Baugutachter Baubeschreibung in Südbaden
Baugutachter Baubeschreibung ist Ihr Thema? Unser Bauberatungsbüro B4 in Bernau betreut Hauseigentümer, Bauherren oder Käufer einer Immobilie bei allen Fragestellungen in den Bereichen Hausbau, Gebäudesanierung, Immobilienerwerb, Schadensermittlung und Baugutachtung in Freiburg. Zudem sind wir Fachleute auf den Gebieten Energetische Sanierung, Schadstoffermittlung, Schimmelsanierung und Differenzdruckmessung. Sie erreichen uns telefonisch unter:
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Ein guter Baugutachter ist ein Muss für jeden Bauherren
Der Bau der eigenen vier Wände sollte immer mit einem selbst bestellten Baugutachter angegangen werden. Im Verlauf der Bauzeit kontrolliert der Baugutachter die einzelnen Phasen auf der Baustelle permanent und protokolliert die Güte der Arbeiten. Empfehlenswerte Baugutachter arbeiten prinzipiell firmen- und produktneutral, sind wirtschaftlich unabhängig von Lieferanten, Maklern, Unternehmern, Architekten, Fachplanern oder Baufinanzberatern. Ein guter Baugutachter weist immer auch auf denkbare Interessenszwiespalte hin und nimmt nur Mandate an, die ihn oder seinen Häuslebauer nicht in Entscheidungsnot bringen. Vertrauenswürdige Baugutachter nehmen nebenbei bemerkt auch keine Provisionen an. Die finanzielle Honorierung übernimmt grundsätzlich der Häuslebauer.
Gerade wer eine ältere Immobilie erwerben möchte, darf sich niemals nur auf den oberflächlichen Zustand des Eigenheimes verlassen. Selbst zwei Inspektionen reichen da nur aus, um den Status des Baus letztlich beurteilen zu können. Als Laie im Bereich Architektur ist die Gefahr viel zu erheblich, selbst unter Umständen schwerwiegende Fehlarbeiten nicht zu markieren. Darum empfiehlt der Fachmann vor der Unterschrift des Vertrages die gebrauchte Immobilie durch einen neutralen Baugutachter überprüfen zu lassen. Nur ein Baugutachter kann nach sorgfältiger Prüfung bewerten, ob ein Haus seinen Kaufpreis unzweifelhaft wert ist oder nicht.
Beim Erwerb eines älteren Gebäudes stellen sich aufgrund der gegenärtigen Energiekosten und behördlichen Auflagen die Frage nach Modernisierungs- und Nachrüstauflagen. Dabei fallen die Themen bestehender baulicher Instandsetzungsbedarf aufgrund von
Schadstoffbelastung, Schäden, Schädlingsbefall und Befall mit holzzerstörenden Insekten und Pilzen, Alter und Zustand der haustechnischen Installationen, Möglichkeiten des barrierefreien Wohnens des Öfteren unter den Tisch. Eine unter bauspezifischen Kriterien durch den Gutachter ausgeführte Besichtigung stellt sicher, dass sie nicht eine enorme Kaufsumme in ein Wohnhaus investieren für dessen Instandsetzung und bauliche Sanierung ohne die Gebäudeenergetik überhaupt zu tangieren nochmals beträchtliche Finanzierungsaufwendungen nötig werden. Selbstredend liegt abschließende Kaufentscheidung weiterhin bei Ihnen.
Verzichtet der Käufer auf ein gründliches Baugutachten seiner Immobilie, muss er meist stets mit heimlichen Unzulänglichkeiten und oftmals immensen Folgekosten für die unerlässliche Renovierung kalkulieren. Die Erfahrung dokumentiert, dass ausnahmslos stets etwas im Argen liegt, was dem Nichtfachmann nicht bewusst wird, ein Baugutachter aber als Hinweis auf mögliche Mängel zu deuten weiß. Seien es Putzverfärbungen, schlechte Düfte, vorsintflutliche Heizkörper, Nässe am Fensterrahmen, Ecken mit faltigen Tapeten oder wo die Farbe blättert, Zugerscheinungen oder verräterisches Holzmehl unter den Dachsparren. Hinter solchen Lappalien können sich kostenintensive Makel verbergen, wie zum Beispiel faule Abdichtungen, ramponierte Rohrleitungen, Schimmel und Schädlinge oder feuchte Isolierungen.
Dabei muss dahinter sich nicht immer ein heimtückisches Verhalten verstecken. Zahllose Verkäufer sind diese Mängel selbst nicht bekannt. Allein die Beauftragung von einem Baugutachter kann den Hauskäufern vor den Auswirkungen verdeckter Baufehlausführungen beschützen. Damit überdies Sie keine schrecklichen Überrumpelungen erleiden, vertrauen auch Sie der Bausachkenntnis unserer Baugutachter.
Baubeschreibung vom Bausachverständigen kontrollieren lassen
Baubeschreibungen sind zu oft skeptisch zu beurteilen: Nicht selten entsprechen die in Baubeschreibungen aufgelisteten Leistungen nicht den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vorgaben oder sie führen zu Irritationen. Immer öfter fallen arglose und wenig unterrichtete Häuslebauer auf mangelhafte Baubeschreibungen herein.
Baubeschreibungen sind ganz oft unkomplett
Einer von etlichen üblichen Beispielen aus dem Alltag des bundesweit tätigen Verbraucherschutzverbands: Der Bauherr unterschreibt einen Bauvertrag für den Neubau eines "Niedrigenergiehauses". In der Baubeschreibung steht auch genau, welche gesetzlichen Normen bei dieser Art Haus erfüllt werden müssen. Selbst die geplanten Wärmeschutzmaßnahmen werden umfangreich aufgelistet, bis hin zur genauen Stärke der Mineralwolle. Die Baubeschreibung wirkt auf zunächst und für den Unbedarften in Ordnung, weil offenbar detailliert! Was der Bauherr aber nicht vermutet: Die in der Baubeschreibung aufgeführte Stärke der Mineralwolle reicht niemals aus, um den Niedrigenergiestandard auch tatsächlich zu erfüllen! Diese Baubeschreibung ist also nicht zu akzeptieren.
Das Problem ist vertrackt, denn obwohl sich der Bauunternehmer in diesem Fall zum Neubau eines "Niedrigenergiehauses" vertraglich verpflichtet hat, hat er zur gleichen Zeit exakte Materialstärken bei der Wärmedämmung vorgegeben. Verlangt der Kunde nun eine Nachbesserung bei der Dämmung, so kann der Bauunternehmer dafür auch extra Geld fordern.
Urteil des BGH hilft beim Hausbau
Deshalb ist es klüger, sich bereits vor Vertragsunterzeichnung unterrichten zu lassen. Unabhängige Bauexperten raten, sich bei Verträgen grundsätzlich nur auf eine eindeutige Qualitätsbeschreibung zu beschränken, in diesem Fall das "Niedrigenergiehaus". Dann ist die Hausbaufirma per Vertrag in der Pflicht und muss alle Weichen stellen, um die existierenden Standards auch in der Tat zu erreichen. Entsprechend urteilte ganz nebenbei auch der Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 350/96 vom 16.07.98). Sollte der Bauherr trotz der Bestellung eines Niedrigenergiehauses einige Qualitäten genau beschreiben wollen, so raten unabhängige Experten, vor jede wärmetechnische Leistungsangabe das Wort "mindestens" zu setzen. Dann ist das Bauunternehmen verpflichtet, für das selbe Geld mehr zu liefern, wenn der Wärmeschutznachweis dies erforderlich macht.
Das ist nur ein Fall, wie Häuslebauer mit einer Lücken aufweisenden Baubeschreibung in Probleme geführt werden. Um solche Sachen und etzten Endes kostspieligen Reinfälle zu verhindern, sollten Bauherren rechtzeitig und vor Vertragsunterzeichnung einen freien Bausachverständigen hinzuziehen und von ihm den Vertrag inklusive Baubeschreibung genau analysieren lassen.
Ihre Immobiliengutachter in Südbaden
Geografisch reizvoll und speziell ist der Raum Südbaden. Das gilt besonders für die Region zwischen Triberg, Lörrach, Jestetten, Weil am Rhein, Breisach, Furtwangen, Titisee-Neustadt, Bonndorf, Waldshut-Tiengen, also primär den Regierungsbezirk Freiburg. Südbaden erstreckt sich von den Tieflagen des Rheins vom südlich entlang der deutsch-schweizer Grenze verlaufenden Hochrhein über das Oberrheintal mit seinen beliebten Weinbergen und die Ausläufer des Schwarzwalds bis hin zum Hochschwarzwald.
So abwechslungsreich das oberirdisch sichtbare Bild der Landschaft, so unterschiedlich ist auch der unsichtbare Aufbau des Baufgrundes. Und dieser Baufgrund kann durchaus seine Tücken haben. Damit ein Bauherr keine unangenehme Überraschungen erleiden, sollten sie - am besten noch vor dem Erwerb des Grundstücks ein professionelles Baufgrundgutachten beauftragen.
Die Region Südbaden gehört zu den angenehmsten Heimatregionen in der Bundesrepublik. Grundstücke sind hier rar. In Freiburg selbst sind die Baulandpreise mittlerweile so extrem, dass ein einfaches Grundstück in normaler Größe nur schwer finanzierbar ist. Ebenso nutzbare Neubaugebiete schaffen daneben auch die nahe gelegenen Umlandgemeinden von Freiburg wie zum Beispiel Au, Merzhausen, Günterstal, Littenweiler, Horben, Gundelfingen, Heuweiler, Vörstetten, Stegen, Kirchzarten, Denzlingen, Gottenheim, Munzingen, Glottertal, March und Tiengen.
Neue Verdichungsgelegenheiten bieten sich in einstmaligen Industriebrachen. Solche Quartiere werden aktuell in Freiburg, Lörrach, Müllheim, Lahr, Weil am Rhein, Titisee-Neustadt, Bad Säckingen, Waldshut-Tiengen und den jeweiligen Umlandorten eingerichtet.
Interessante gebrauchte Bausubstanz finden Käufer in praktisch allen Gemeinden der Region. Dort gestatten moderne Ortsbausatzungen die Verdichtung, ab und an darf zudem in der zweiten Reihe gebaut werden, auf sogenannten Hinterliegerflächen.
Günstig gelegene Region Südbaden
Der Regierungsbezirk Südbaden war früher ein Regierungsbezirk im Bundesland Baden-Württemberg, der von 1952 bis 1972 existierte und ab Januar 1973 mit zum Teil erheblich veränderten Grenzen in den aktuellen Regierungsbezirk Freiburg überführt wurde.
Mittelpunkt Badens mit den meisten größeren Städten war die Oberrheinische Tiefebene. Westlich und südlich von Bodensee und Rhein umrahmt, zog sich das Land rechts vom Rhein vom Linzgau über Lörrach, Freiburg im Breisgau bis hin nach Baden-Baden. Die Ostgrenze nach Württemberg-Hohenzollern zog sich durch den Schwarzwald. All diese Stadtkreise und Landkreise enthielt der Regierungsbezirk Südbaden: Säckingen, Lörrach, Hochschwarzwald, Waldshut, Freiburg im Breisgau, Emmendingen sowie Müllheim.
Der Hochrhein und seine Unwägbarkeiten
Südbaden liegt mit seiner westlichen und südlichen Grenze auf den Bruchbereichen kleinerer tektonischer Erdplatten. Sehr ausgeprägt sieht man das im Raum Weil am Rhein, Lörrach und den westlichen Regionen des Hotzenwaldes sowie der Region südlich von Freiburg. Diese sind in die Erdbebenzone 3 (höchste Anforderungen an die Erdbebensicherheit) sowie die Erdbebenzone 2 (hohe Anforderungen an die Erdbebensicherheit) eingegliedert. Aus technischen Erwägungen ist das Bauen in Erdbebenbereichen durhführbar, aber leider grundsätzlich mit zum Teil erheblichen Zusatzaufwendungen verbunden: Erdbebenresistente Wohnimmobilien kosten gut zehn bis 15 Prozent mehr als übliche Häuser. Nur einige Bauunternehmen spielen bei der Angebotserstellung mit offenen Karten und offerieren von vornherein erdbebenresistente Wohnhäuser.