Bauexperte für Baubeschreibung in Südbaden
Bauexperte Baubeschreibung ist Ihr Thema? Unser Bauberatungsbüro B4 in Bernau betreut Bauherren, Immobilienkäufer und Hauseigentümer bei allen Themen rund um die Bereiche Hausbau, Energetische Sanierung, Immobilienbewertung, Schadensbegutachtung und Baubetreuung im Raum Freiburg. Außerdem sind wir Experten auf den Gebieten Radon, Schadstoffe, Schimmelsanierung und Fachwerkgebäude. Sie erreichen uns telefonisch unter:
Telefon: 0 76 75 / 92 99 50
oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter
info@bauberatungbernau.de. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem großen Experten-Netzwerk.
Ein unabhängiger Bauexperte ist bei jedem Bauprojekt von großer Wichtigkeit
Ein professioneller Bauexperte sollte stets den Bauherren beraten und gegenüber Baufirmen helfen. Der Bauexperte hat als zwingendsten Grundsatz eine totale Produktneutralität. Um diese Betreuungs-Autonomie zu sichern, beteiligt sich kein Bauexperte aktiv am Bau des Bauherren. Um der pflichtgetreuen und unbeeinflussten Funktion gerecht werden zu können, existieren für unsere Bauexperten strikt fixierte Arbeitsgrundsätze. Diese sind eine optimale Arbeitsgrundlage zwischen dem Bauherren als Verbandsmitglied und dem Bauexperten als Auftragnehmer. Uns ist die vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit zwischen Bauherr und unserem Baugutachter-Büro beachtlich wichtig.
Um zu gewährleisten, dass ein Bauexperte stets den heutigen Sachverstand hat, kontrollieren wir ständig, dass sich unsere Bauexperten stets zahlreich fachspezifisch fortbilden. Zusätzlich besitzt jeder Bauexperte schon über eine Anzahl von Einzelausbildungen und gründlichen Spezialkenntnissen. Daneben wurden allgemein allgemeine Seminare zu diesen Bauthemenbereichen veranstaltet:
- Barrierefrei Bauen
- Schadstoffe in Innenräumen
- Altbausanierung
- Analyse von Bestandsbauten
- Blower-Door-Tests
- Energieeinsparverordnung
- Brandschutzmaßnahmen
- Energiepass
Baubeschreibung nicht immer präzise
Baubeschreibungen sind zu oft skeptisch zu beurteilen: Gelegentlich entsprechen die in Baubeschreibungen aufgezählten Leistungen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben oder sie sind irreführend. Immer öfter fallen arglose und nicht umfänglich informierte Bauherren auf mangelhafte Baubeschreibungen herein.
Baubeschreibungen sind oft unvollständig
Einer von zahlreichen üblichen Fällen aus dem Alltag des deutschlandweit arbeitenden Verbraucherschutzverbands: Der Bauherr unterschreibt einen Bauvertrag für den Bau eines "Niedrigenergiehauses". In der Baubeschreibung steht auch exakt, welche gesetzlichen Vorschriften bei dieser Bauform für ein Haus erfüllt werden müssen. Selbst die vorgesehenen Wärmeschutzmaßnahmen werden umfänglich aufgezählt, bis hin zur genauen Stärke der Mineralwolle. Die Baubeschreibung wirkt auf den ersten Blick und für den Unbedarften in Ordnung, weil anscheinend umfangreich! Was der Bauherr aber nicht ahnt: Die in der Baubeschreibung festgehaltene Stärke der Mineralwolle reicht niemals aus, um den Niedrigenergiestandard auch letztendlich zu erreichen! Diese Baubeschreibung ist also eher irreführend.
Die Sache ist verzwickt, denn obwohl sich der Bauunternehmer in diesem Beispiel zur Errichtung eines "Niedrigenergiehauses" vertraglich verpflichtet hat, hat er gleichzeitig genaue Materialstärken bei der Wärmedämmung vereinbart. Fordert der Kunde nun eine Nachbesserung bei der Dämmung, so kann der Bauunternehmer dafür auch zusätzliches Geld fordern.
Urteil des BGH kann weiterhelfen
Deswegen ist es schlauer, sich schon vor Vertragsabschluss gut informieren zu lassen. Neutrale Bauberater raten, sich bei Bauverträgen immer nur auf eine präzise Qualitätsbeschreibung zu beschränken, in diesem Beispiel das "Niedrigenergiehaus". Dann ist die Hausbaufirma vertraglich im Zugzwang und muss alle Vorkehrungen treffen, um die gültigen Standards auch wirklich zu erreichen. Entsprechend urteilte übrigens auch der Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 350/96 vom 16.07.98). Sollte der Bauherr trotz der Bestellung eines Niedrigenergiehauses bestimmte Qualitäten extra beschreiben wollen, so raten versierte Experten, vor jede wärmetechnische Qualitätsangabe das Wort "mindestens" zu setzen. Dann ist die Bauunternehmung verpflichtet, für das selbe Geld mehr zu liefern, wenn der Wärmeschutznachweis dies erfordert.
Dies ist nur ein Beispiel, wie Häuslebauer mit einer lückenhaften Baubeschreibung in Probleme geführt werden. Um solche Problematiken und etzten Endes kostspieligen Reinfälle zu vermeiden, sollten Bauherren frühzeitig und vor Vertragsunterzeichnung den freien Bauexperten hinzuziehen und von ihm den Vertrag inklusive Baubeschreibung genau überprüfen lassen.
Fachkundige Hilfe für Immobilieneigentümern in Südbaden
Geografisch eine Augenweide und besonders ist die Region Südbaden. Das gilt besonders für das Gebiet zwischen Jestetten, Weil am Rhein, Breisach, Triberg, Lörrach, Waldshut-Tiengen, Furtwangen, Bonndorf, Titisee-Neustadt, also in Erster Linie den Regierungsbezirk Freiburg. Die Region Südbaden verläuft von von den Tieflagen des Rheins vom südlich entlang der deutsch-schweizer Grenze verlaufenden Hochrhein über das Oberrheintal mit seinen geschätzten Weinanbaugebieten und die Ausläufer des Schwarzwalds bis hin zum Hochschwarzwald.
So vielfältig das oberirdisch sichtbare Landschaftsbild, so vielschichtig ist auch der unsichtbare Aufbau des Baufgrundes. Und dieser Baufgrund kann durchaus seine Fallstricke haben. Damit sie keine unliebsamen Überraschungen erleiden, sollten sie - sinnvoller Weise bereits vor dem Erwerb des Grundstücks ein professionelles Baufgrundgutachten beauftragen.
Südbaden rechnet man zu den gefragtesten Siedlungsräumen Deutschlands. Neubaugebiete in der Region sind knapp. Im Freiburger Raum sind die Grundstückspreise inzwischen so teuer, dass ein Einfamilienhausgrundstück in moderater Größe kaum noch erschwinglich ist. Vergleichbare Bauareale liefern aber auch die in der Nähe zu findenden Umlandgemeinden von Freiburg zum Beispiel Horben, Littenweiler, Günterstal, Merzhausen, Au, Heuweiler, Vörstetten, Denzlingen, Stegen, Gundelfingen, Kirchzarten, March, Tiengen, Munzingen, Glottertal oderGottenheim.
Neue Wohnalternativen ergeben sich in ehemaligen Industriebrachen. Solche Areale werden aktuell in Lörrach, Lahr, Freiburg, Müllheim, Titisee-Neustadt, Waldshut-Tiengen, Weil am Rhein, Bad Säckingen und den entsprechenden Nachbarorten offeriert.
Gute alte Bausubstanz entdecken Kaufinteressenten in nahezu sämtlichen Gemeinden. Dort gestatten zukunftsweisende Ortsbausatzungen die Nachverdichtung, oft kann ebenfalls in der zweiten Reihe gebaut werden, auf sogenannten Hinterliegerflächen.
Optimal gelegene Region Südbaden
Der Regierungsbezirk Südbaden war früher ein Regierungsbezirk im Bundesland Baden-Württemberg, der von 1952 bis 1972 bestand und seit dem Jahre 1973 mit veränderten Grenzen in den heutigen Regierungsbezirk Freiburg überführt wurde.
Zentrale Landschaft Badens mit den zahlreichtesten größeren Orten war die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, zog sich das Gebiet rechts vom Rhein vom Linzgau über Lörrach, Freiburg im Breisgau bis nach Baden-Baden. Die Grenze im Osten nach Württemberg-Hohenzollern zog sich durch den Schwarzwald. Folgende Stadtkreise und Landkreise enthielt der Regierungsbezirk Südbaden: Freiburg im Breisgau, Emmendingen, Waldshut, Hochschwarzwald, Müllheim, Lörrach und Säckingen.
Die Region Freiburg und ihre Unwägbarkeiten
Südbaden befindet sich mit seiner südlichen und westlichen Grenze auf den Bruchbereichen kleiner tektonischer Erdplatten. Besonders eklatant sieht man das im Bereich Lörrach, Weil am Rhein und den Westregionen des Hotzenwaldes sowie der Region im Süden von Freiburg. Diese sind in die Erdbebenzone 3 (höchste Anforderungen an die Erdbebensicherheit) sowie die Erdbebenzone 2 (hohe Anforderungen an die Erdbebensicherheit) klassifiziert. Grundsätzlich ist Neubauen in Erdbebengebieten machbar, aber leider stets mit einigen Mehrkosten verbunden: Erdbebenresistente Häuser kosten um und bei zehn bis 15 Prozent mehr als übliche Gebäude. Nicht alle Hausbauunternehmen spielen bei der Erstellung eines Angebots mit offenen Karten und offerieren von vornherein für Erdbebenzonen taugliche Häuser.