Thema Bauschadenkontrolle

per Gutachten

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Gutachtens kann sich aus mehreren Gründen ergeben.


Bauschaden / Baumangel

Bauschäden treten auf infolge:
  • Baumängel
  • Alterung
  • Ge- bzw. Verbrauch von Gebäuden
  • innerer und äußerer Einwirkung auf das Gebäude

Werden Bauschäden festgestellt, ist im Falle eines Neubaus das Vorhandensein eines Baumangels die wahrscheinlichste, aber nicht die einzig mögliche Ursache. Vielleicht liegt auch ein Planungsfehler vor. Hier kann ichals Bausachverständiger bei der Einschätzung des Sachverhaltes und seiner möglichen Ursachen wertvolle Hilfe leisten.

Ist der Schaden an einem seit längeren bestehenden Gebäude aufgetreten, können Baumängel zum Zeitpunkt der Erstellung oder bei späteren Umbauten eine mögliche Ursache sein. Häufig sind auch nicht rechtzeitig ausgeführte Instandhaltungsmaßnahmen, oder vorsätzliche Beschädigung und Vandalismus Teil der Ursache oder aber die Ursache. Dennoch geht es darum die Ursache zu ermitteln und daraus das weitere Vorgehen bis zur Reparatur fest zu legen. Auch hierbei bin ich als Bausachverständiger mit dem gewerkeübergreifenden Denken Ihr geeigneter Partner.

Der Bausachverständige wird seine vor Ort gemachten Ermittlungen in einem Gutachten zusammenfassen.

Das Gutachten umfasst ...
  • die Dokumentation der örtlichen gemachten Feststellungen
  • die Beurteilung der Feststellungen

und wenn gewünscht auch Vorschläge zur Mängelbeseitigung.


Elementarschadensgutachten

Wird Ihr Immobilieneigentum durch ein Elementarschadensereignis in Mitleidenschaft gezogen, ist die Gebäudeversicherung, bei der das Gebäude versichert ist, Ihr zuständiger Ansprechpartner.

Diese wird je nach der von Ihnen angegebenen geschätzten Schadenshöhe einen Gutachter mit der Einschätzung der Schadenshöhe beauftragen. Gerade was die Einschätzung der Schadenshöhe angeht, kann es ihr Vorteil sein im Zuge der Schadensregulierung die Einschätzung eines zweiten Sachverständigen einzuholen.

Mit einem eigenen Sachverständigen an Ihrer Seite sind Sie gegenüber der Versicherung deutlich besser aufgestellt. Sie sind der Einschätzung der im Dienste der Versicherung stehenden Kollegen nicht wehrlos ausgesetzt.

Das Elementarschadensgutachten umfasst:

  • Die Inaugenscheinnahme der Immobilie
  • Der Dokumentation des Schadensumfangs in Wort und Bild
  • Aufstellung einer Kostenschätzung für den Schadensumfang

Natürlich unterstütze ich Sie gerne in der Schadensregulierung mit der Gebäudeversicherung.


Bestandsgutachten

Ob bei Eintritt eines Gebäudeschadens durch ein Elementarereignis oder infolge äußerer Einwirkungen, ein dokumentierter Gebäudezustand kann Ihnen die Auseinandersetzung mit Versicherungen oder den Verursachern erheblich erleichtern.

Das gilt auch, wenn Sie selbst um- und anbauen oder aufstocken wollen. Es können Schäden an Straßen und Wegen oder an der Nachbarbebauung auftreten. Ein Bestandsgutachten kann dort vor Beginn der Maßnahme an den benachbarten Immobilien oder - regelmäßig durchgeführt - am eigenen Haus die Auseinandersetzung vermeiden oder erleichtern.

Das Bestandsgutachten umfasst:

  • Die Inaugenscheinnahme der Immobilie
  • Bei benachbarten Häusern die Dokumentation vorhandener Schäden in Wort und Bild
  • Beim eigenen Haus die Dokumentation des Gebäudezustandes inkl. vorhandener Schäden in Wort und Bild
  • Bei benachbarten Anwesen auf Wunsch die Begehung nach Abschluss der Baumaßnahme inkl. Dokumentation des Zustandes und der möglicherweise eingetretenen Schäden



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Fachgebiet RADON

Radon ist ein radioaktives chemisches Element mit dem Elementsymbol Rn. Wenn sich Radon in schlecht belüfteten geschlossenen Räumen ansammelt, ergibt sich eine erhebliche Radonbelastung, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Die hauptsächliche Gefahrenquelle sind letztlich nicht das Radon selbst, sondern seine Zerfallsprodukte, wobei Polonium-Isotope am meisten zur Belastung durch Alphastrahlung beitragen. Radon hat am gesamten Strahlungsaufkommen auf der Erdoberfläche den bei weitem größten Anteil.   Mehr Infos ...