Gutachter Baubeschreibung in Südbaden

Gutachter Baubeschreibung ist Ihr Problemfeld? Unser Bauberatungsbüro B4 in Bernau hilft Hausbesitzer, Bauherren oder Käufer einer Immobilie bei allen Fragen in den Bereichen Neubau, Haussanierung, Immobilienkauf, Schadensbegutachtung und Baugutachter in Freiburg. Zudem sind wir Spezialisten auf den Gebieten Energetische Sanierung, Schadstoffe, Schimmelsanierung und barrierearmes Bauen. Sie erreichen uns per Telefon unter:

Telefon: 0 76 75 / 92 99 50

oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht unter info@bauberatungbernau.de. Vertrauen Sie unserer Qualifikation und unserem erfahrenen Experten-Netzwerk.


Ein qualifizierter Gutachter mit Spezialgebiet Bauen ist bei jedem Neubauvorhaben sinnvoll

Ein Gutachter ist zunächst einmal eine natürliche Person mit einer außergewöhnlichen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. Ein Gutachter hat die Pflicht, innerhalb seines Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese in der Folge Dritten zu vermitteln.

Hat ein Gericht oder ein Amt nicht genügend Sach- oder Fachwissen zu einem bestimmten Wissensbereich, kann der Richter oder das Amt die Fragestellung an einen Gutachter zur Beantwortung im Zuge eines Auftrags übertragen. Basis für die Arbeit als Gutachter ist überdurchschnittliches Fachwissen, man spricht von der "besonderen Sachkunde". Für gewöhnlich wird diese Fachkenntnis erworben durch ein für das Thema geeignetes Studium an einer Hochschule mit Abschluss, sowie durch eine mehrjährige berufliche Erfahrung bzw. eine Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet.

Aber auch Privatpersonen kommen als Interessenten für einen Gutachter in Betracht. Gerade wer eine alte Wohnimmobilie sich aneignen möchte, darf sich niemals einzig auf den oberflächlichen Zustand des Eigenheimes verlassen. Selbst zwei Besichtigungen reichen da kaum mehr aus, um den Wert der Immobilie definitiv abschätzen zu können. Als Laie im Bereich Architektur ist die Gefahr viel zu hoch, alleine oftmals gravierende Ausführungsmängel nicht zu markieren. Darum empfiehlt unser Baugutachter-Büro vor der Bestätigung des Kaufvertrages die gebrauchte Immobilie durch einen unparteiischen Gutachter beurteilen zu lassen. Allein ein Gutachter zum Thema Bauen kann nach genauer Begutachtung beurteilen, ob ein Eigenheim seinen Kaufpreis wirklich wert ist oder nicht.

Unser Gutachter hilft Ihnen wenn es um Immobilien geht

Beim Erwerb eines Altbaus stellen sich aufgrund der aktuellen Energiekosten und behördlichen Auflagen die Frage nach Modernisierungs- und Nachrüstverpflichtungen. Dabei fallen die Themen bestehender baulicher Instandsetzungsbedarf aufgrund von Schäden, Schadstoffbelastung, Schädlingsbefall und Befall mit holzzerstörenden Insekten und Pilzen, Alter und Zustand der vorhandenen Haustechnik, Möglichkeiten des Wohnens im Alter des Öfteren unter den Tisch. Eine unter bautechnischen Aspekten durch den Baugutachter durchgeführte Inaugenscheinnahme garantiert, dass sie nicht eine große Kaufsumme in ein Wohnhaus investieren für dessen Instandsetzung und bautechnische Sanierung ohne die Gebäudeenergetik auch nur zu tangieren nochmals beträchtliche Finanzierungsaufwendungen nötig werden. Dennoch liegt schlussendliche Kaufentscheidung nach wie vor bei Ihnen.

Verzichtet der Immobilienkäufer auf ein professionelles Baugutachten seines Hauses, muss er erfahrungsgemäß stets mit verdeckten Fehlern und oftmals unangenehmen Aufwendungen für die nötige Sanierung planen. Die Praxis bestätigt, dass allerorten immer irgendetwas im Argen liegt, was dem Amateur entgeht, ein Gutachter aber als Kriterium für eventuelle Baumängel zu deuten versteht. Seien es Putzverfärbungen, bizarre Gerüche, baufällige Heizkörper, Nässe am Fenster, Zimmerecken mit gefurchten Tapeten oder wo die Farbe abblättert, Zugerscheinungen oder merkwürdiges Holzmehl unter den Dachsparren. Hinter solchen Bagatellen können sich ernste Fehler verstecken, wie z.B. alte Abdichtungen, ramponierte Leitungen, Zersetzungen und Schädlinge oder durchfeuchtete Isolierungen.

Hier muss in solchen Fällen sich nicht immer ein hinterlistiges Benehmen verbergen. Sehr viele Verkäufer sind diese Makel selber nicht vertraut. Einzig die Einbeziehung von einem Gutachter kann den Immoblienkäufern vor den Auswirkungen unerkannter Probleme schützen. Damit obendrein Sie keine bösen Überraschungen erleben, vertrauen auch Sie der Bausachkenntnis unserer Gutachter.


Gutachter Holzkonstruktionen

Die Beurteilung von Konstruktionshölzern und Holzkonstruktionen ist immer sinnvoll, wenn ein Fall von Holzschädlingen - gleichgültig ob Insekten oder Schimmelpilze – beobachtet wird. Hierbei dreht es sich darum, durch professionelle Testverfahren die geschädigten Areale zu lokalisieren und diese dann detaillierter zu untersuchen. Während sich die Larven der Trockenholzinsekten durch das Holz nagen und dadurch die Substanz des Holzes angreifen, die dann nicht länger dafür tauglich ist, um Lasten zu tragen, entfestigen Holzpilze das Holzmaterial indem sie zum einen die Zellwände der einzelnen Holzzellen oder das Lignin verstoffwechseln. In beiden Fällen hat die Holzkonstruktion zur Lastaufnahme einen kleineren Querschnitt als grundsätzlich angedacht. Mit wachsendem Holzabbau kommen die angegriffenen Tragwerksbauteile an das Limit der Belastbarkeit, was sich als Bauteilversagen z.B. Bruch oder extreme Verformung - darstellt, was Konsequenzen auf die übrigen Tragwerkselemente haben kann.

Diese Holzschäden tauchen übrigens nicht nur bei älteren Immobilien auf. Holzkonstruktionen zeigen sich ziemlich sensibel auf den Einfluss von vermehrter Feuchtigkeit oder direkt Wasser. Wenn die Konstruktion nicht zeitnah abtrocknen kann, finden holzzersetzende Pilze, deren Sporen in der Luft ziemlich vorkommen, eine zur Besiedelung
Für solche Untersuchungen eignet sich nach der Bestimmung der betroffenen Bereiche die schädigungsreduzierte Bohrwiderstandsmessung mit einem Resistographen. Diese Appartur nutzt einen Spezialbohrer und registriert die Stromaufnahme; diese wird graphisch als Kurve dargestellt. Hartes Holz erfordert für den Bohrervortrieb eine höhere Stromaufnahme, weiches oder entfestigtes Holz eine wesentlich geringere Stromaufnahme. So lassen sich - praktisch folgenlos – Holzbauteile untersuchen und Holzkonstruktionen über die Kartierung der Testergebnisse umfänglich bewerten.
Diese vollständigen Untersuchungen sorgen für eine zuverlässige, umfangreiche Basis für die Ermittlung der Schwere des Schadens und die Planung der Sanierungsmaßnahmen an beschädigten Holzkonstruktionen.Das zeigt, dass eine Untersuchung von Holzkonstruktionen nach der Entdeckung eines Schädlingbefalls dringend durch einen Bauspezialisten erfolgen muss, um den Schadensumfang zu definieren und die erforderlichen Sanierungsverfahren zu konzipieren. Wenn es um die Bewertung von Holzkonstruktionen mit Bohrwiderstandsmessung und Resistograph geht, sind Sie beim uns genau richtig.


Baubeschreibung vom Experten prüfen lassen

Baubeschreibungen sind nicht selten mit Problemen behaftet: Gelegentlich entsprechen die in Baubeschreibungen aufgeführten Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind verwirrend. Immer häufiger fallen arglose und schlecht informierte Häuslebauer auf mangelhafte Baubeschreibungen herein.

Baubeschreibungen sind zu oft lückenhaft

Einer von vielen klassischen Beispielen aus der Arbeit des deutschlandweit agierenden Verbraucherschutzverbands: Der Bauherr unterzeichnet einen Bauvertrag für den Neubau eines "Niedrigenergiehauses". In der Baubeschreibung steht auch genau, welche gesetzlichen Normen bei dieser Art Haus erfüllt werden müssen. Selbst die geplanten Wärmeschutzmaßnahmen werden genau aufgezählt, bis hin zur exakten Stärke der Mineralwolle. Die Baubeschreibung wirkt auf zunächst und für den Laien in Ordnung, weil scheinbar detailliert! Was der Bauherr aber nicht ahnt: Die in der Baubeschreibung genannte Stärke der Mineralwolle reicht niemals aus, um den Niedrigenergiestandard auch in der Tat zu erreichen! Diese Baubeschreibung ist also eher eine Täuschung.

Das Problem ist kompliziert, denn obwohl sich der Bauunternehmer in diesem Fall zur Errichtung eines "Niedrigenergiehauses" vertraglich verpflichtet hat, hat er parallel deutliche Materialstärken bei der Wärmedämmung festgelegt. Verlangt der Bauherr nun Nachbesserung bei der Wärmedämmung, so kann der Bauunternehmer hierfür auch mehr Geld fordern.

Urteil des Bundesgerichtshofes hilft beim Hausbau

Deswegen ist es schlauer, sich schon vor Vertragsunterzeichnung aufklären zu lassen. Versierte Baufachleute raten, sich bei Verträgen stets nur auf eine präzise Qualitätsbeschreibung zu beschränken, in diesem Fall das "Niedrigenergiehaus". Dann ist das Bauunternehmen vertraglich im Zugzwang und muss alle Weichen stellen, um die gültigen Standards auch in der Tat zu erreichen. Entsprechend urteilte ganz nebenbei auch der Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 350/96 vom 16.07.98). Sollte der Bauherr trotz der Bestellung eines Niedrigenergiehauses bestimmte Qualitäten genau beschreiben wollen, so raten erfahrene Bauherrenberater, vor jede wärmetechnische Leistungsangabe das Wort "mindestens" zu setzen. Dann ist die Baufirma verpflichtet, für das gleiche Geld mehr zu bieten, wenn der Wärmeschutznachweis dies erforderlich macht.

Dieses ist nur ein Fallbeispiel, wie Häuslebauer mit einer nicht perfekten Baubeschreibung in Probleme geführt werden. Um solche Sachen und zum Schluss teure Reinfälle zu verhindern, sollten Häuslebauer schon in einer führen Phase und vor Vertragsabschluss einen unabhängigen Baugutachter hinzuziehen und von ihm den Bauvertrag inklusive Baubeschreibung genau analysieren lassen.


Bauexperten in der Region Südbaden

Fachkundige Bauberatung für Wohnungs- und Eigenheimbesitzer in Südbaden

Landschaftlich hübsch und abwechslungsreich ist die Region Südbaden. Das gilt vor allem für die Region zwischen Lörrach, Breisach, Triberg, Jestetten, Weil am Rhein, Titisee-Neustadt, Bonndorf, Waldshut-Tiengen, Furtwangen, also überwiegend den Regierungsbezirk Freiburg. Die Region Südbaden verläuft von von den Tieflagen des Rheins vom südlich entlang der deutsch-schweizer Grenze verlaufenden Hochrhein über das Oberrheintal mit seinen berühmten Weinanbaugebieten und die Ausläufer des Schwarzwalds bis hin zum Hochschwarzwald.
So vielschichtig das oberirdisch sichtbare Erscheinungsbild der Landschaft, so verschiedenartig ist auch der unsichtbare Aufbau des Baufgrundes. Und dieser Baufgrund kann durchaus seine Tücken haben. Damit sie keine folgenscvhwere Überraschungen ertragen müssen, sollten vorausschauende Bauherren - besser bereits vor dem Kauf des Baulands ein professionelles Baufgrundgutachten anfordern.

Der Raum Südbaden rechnet man zu den beliebten Siedlungsräumen in der Bundesrepublik. Bauplätze in dieser Gegend sind rar. In Freiburg selbst sind die Baufgrundpreise inzwischen so enorm, dass ein einfaches Grundstück in moderater Größe kaum noch finanzierbar ist. Mögliche Neubaugebiete offerieren aber auch die nahe gelegenen Gemeinden Freiburgs wie zum Beispiel Littenweiler, Au, Horben, Merzhausen, Günterstal, Heuweiler, Vörstetten, Denzlingen, Stegen, Gundelfingen, Kirchzarten, Glottertal, March, Gottenheim, Tiengen und Munzingen.

Neue Erschließungsgelegenheiten ergeben sich in ehemaligen Industriebrachen. Solche Gebiete werden gerade in Lörrach, Lahr, Freiburg, Müllheim, Bad Säckingen, Waldshut-Tiengen, Weil am Rhein, Titisee-Neustadt und den jeweiligen Umlandgemeinden in Angriff genommen.

Taugliche Altbauten entdecken Kauinteressierte in fast allen Orten. Dort gewährleisten zukunftsweisende Ortsbausatzungen die Nachverdichtung, nicht selten kann zudem in der zweiten Reihe gebaut werden, auf von Fachleuten so benannten Hinterliegergrundstücken.

Wohnen und Arbeiten in Südbaden

Der Regierungsbezirk Südbaden war früher ein Regierungsbezirk in Baden-Württemberg, der von 1952 bis 1972 existierte und ab Januar 1973 mit völlig neuen Grenzen in den heutigen Regierungsbezirk Freiburg überführt wurde.

Mittelpunkt Badens mit vielen großen Städten war die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Bodensee und Rhein begrenzt, erstreckte sich das Gebiet auf der rechten Rheinseite vom Linzgau über Lörrach, Freiburg im Breisgau bis hin nach Baden-Baden. Die Ostgrenze nach Württemberg-Hohenzollern verlef durch den Schwarzwald. Diese kreisfreie Städte und Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Südbaden: Säckingen, Freiburg im Breisgau, Hochschwarzwald, Lörrach, Emmendingen, Waldshut und Müllheim.

Der Hochrhein und seine besonderen Gegebenheiten

Südbaden liegt mit seiner westlichen und südlichen Grenze auf den Bruchzonen kleinerer tektonischer Erdplatten. Besonders eklatant erkennt man das im Bereich Weil am Rhein, Lörrach und den Westregionen des Hotzenwaldes sowie den Gebieten südlich von Freiburg. Diese wurden in die Erdbebenzone 3 (höchste Anforderungen an die Erdbebensicherheit) sowie die Erdbebenzone 2 (hohe Anforderungen an die Erdbebensicherheit) kategorisiert. Grundsätzlich ist der Hausbau in Erdbebenregionen vollziehbar, aber leider immer mit zumeist nicht unerheblichen Mehraufwendungen verbunden: Für Erdbebenzonen taugliche Wohnimmobilien kosten ca. zehn bis fünfzehn Prozent mehr als übliche Wohnhäuser. Nicht alle Hausbauunternehmen spielen bei der Angebotserstellung mit offenen Karten und offerieren sofort erdbebentaugliche Objekte.



Gutachter Baubeschreibung in Südbaden
Wir sind immer für sie vor Ort!

Beim Bau von Einfamilienhäusern und Wohnung im Umfeld von Freiburg hilft Ihnen unser B4 - Bau-Beratungs-Büro Bernau fachspezifisch und umfassend. Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um die Klärung von Problemen rund um die Bereiche Neubau, Kauf von Immobilien und Bauschäden an Gebäuden aller Art geht. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin:

B4 - Bau-Beratungs-Büro Bernau
Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger
Bläsiweg 2
79872 Bernau
Telefon: 0 76 75 / 92 99 50
Telefax: 0 76 75 / 92 99 51
E-Mail: info@bauberatungbernau.de




Unsere Leistungen nach Art und Ort:

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Fachgebiet RADON

Bauliche Maßnahmen zum Schutz vor erhöhten Radonbelastungen in Innenräumen sind Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Je niedriger die Radonexposition in den Innenräumen eines Gebäudes, umso geringer ist das Risiko für die Nutzer an durch die Radonbelastung induziertem Lungenkrebs zu erkranken. Bauschaffende kommen an zwei grundlegende Dinge nicht vorbei: Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchVO)...   Mehr Infos ...