Baugutachter Baubeschreibung in Weil am Rhein
Baugutachter Baubeschreibung ist Ihr Problemfeld? Unser Bauberatungsbüro B4 in Bernau hilft Bauherren, Eigentümer und Käufer einer Immobilie zu allen Belangen rund um Neubau, Haussanierung, Immobilienkauf, Schadensbewertung und Baugutachtung. Zudem sind wir Profis auf den Gebieten Schimmelbegutachung, Energetische Sanierung, Schadstoffmessung und Fachwerkgebäude. Sie erreichen uns per Telefon unter:
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Ein guter Baugutachter schont Geldbeutel und Nerven
Der Bau des eigenen Heims sollte auf jeden Fall mit einem eigenen Baugutachter erfolgen. Während der Bauzeit begleitet der Baugutachter die einzenen Arbeitsschritte am Bau in festgelegten Abständen und protokolliert die Korrektheit der einzelnen Arbeitsschritte. Seriöse Baugutachter arbeiten dabei grundsätzlich unvoreingenommen, sind wirtschaftlich unabhängig von Baufinanzberatern, Fachplanern, Lieferanten, Architekten, Maklern oder sonstigen Unternehmern. Ein vertrauenswürdiger Baugutachter weist prinzipiell auch auf denkbare Interessenkonflikte hin und nimmt nur Aufträge an, die keinen Beteiligten und vor allem den Bauherren nicht in Konflikte bringen. Korrekt arbeitende Baugutachter nehmen im Übrigen auch keine Provisionen an. Ihre Bezahlung übernimmt grundsätzlich der Immobilienkäufer bzw. der Bauherr.
Vornehmlich wer eine alte Liegenschaft erstehen möchte, darf sich nicht nur auf das äußere Aussehen des Gebäudes verlassen. Auch zwei Ortsbegehungen reichen da nur aus, um die Bauqualität des Baus letztlich bewerten zu können. Als Laie im Bereich Architektur ist das Wagnis viel zu groß, selbst u.U. schwerwiegende Ausführungsmängel zu übersehen. Demzufolge empfiehlt der Fachmann vor der Bestätigung des Vertrages die gebrauchte Immobilie durch einen unparteiischen Baugutachter überprüfen zu lassen. Nur ein Baugutachter kann nach professioneller Begutachtung abwägen, ob ein Bau seinen Preis tatsächlich wert ist oder nicht.
Beim Erwerb einer älteren Immobilie stellen sich angesichts der heutigen Energiekosten und behördlichen Auflagen die Frage nach Nachrüst- und Modernisierungsauflagen. Dabei fallen die Themen bestehender baulicher Instandsetzungsbedarf aufgrund von Schädlingsbefall, Schadstoffbelastung, Schäden und Befall mit holzzerstörenden Insekten und Pilzen, Alter und Zustand der haustechnischen Installationen, Möglichkeiten des barrierefreien Wohnens häufig unter den Tisch. Eine unter bauspezifischen Kriterien durch den Baugutachter ausgeführte Besichtigung stellt sicher, dass sie nicht eine ordentliche Kaufpreissumme in eine Immobilie investieren für dessen Instandsetzung und bauliche Sanierung ohne die Gebäudeenergetik überhaupt zu tangieren nochmals große Finanzierungsaufwendungen nötig werden. Unabhängig davon liegt abschließende Kaufentscheidung weiterhin bei Ihnen.
Verzichtet der Käufer auf ein versiertes Baugutachten seiner Wohnimmobilie, muss er größtenteils immer mit versteckten Baumängeln und u.U. beachtlichen Aufwendungen für die unerlässliche Sanierung planen. Die Erfahrung dokumentiert, dass allerorts stets irgendetwas im Argen liegt, was dem Bauanfänger entgeht, ein Baugutachter aber als Kriterium für eventuelle Mankos zu deuten weiß. Seien es Putzverfärbungen, seltsame Ausdünstungen, abgenutzte Heizungen, Feuchtigkeit am Fensterrahmen, Zimmerecken mit aufgewellten Tapeten oder wo die Farbe bröckelt, Zugerscheinungen oder merkwürdiges Holzmehl unter den unter den Dachzargen. Hinter solchen Details können sich unerfreuliche Baumängel tarnen, wie etwa schlechte Außenabdichtungen, defekte Rohre, Schimmel und Schädlinge oder feuchte Dämmungen.
Dabei muss in solchen Fällen sich nicht stets ein heimtückisches Benehmen verstecken. Besonders viele Verkäufer sind diese Makel selbst nicht klar. Allein die Einbeziehung von einem Baugutachter kann den Immoblienkäufern vor den Resultaten nicht erkannter Baumängel bewahren. Damit außerdem Sie keine bösen Überrumpelungen erfahren, vertrauen auch Sie der Bauerfahrung unserer Baugutachter.
Baubeschreibung vom Bausachverständigen prüfen lassen
Baubeschreibungen sind ab und an skeptisch zu beurteilen: Gelegentlich entsprechen die in Baubeschreibungen aufgezählten Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind irreführend. Immer öfter fallen arglose und wenig informierte Bauherren auf mängelbehaftete Baubeschreibungen herein.
Baubeschreibungen sind manchmal unvollständig
Einer von zahlreichen typischen Beispielen aus der Arbeit des bundesweit agierenden Verbraucherschutzverbands: Der Bauherr unterzeichnet einen Bauvertrag für den Bau eines "Niedrigenergiehauses". In der Baubeschreibung steht auch genau, welche gesetzlichen Anforderungen bei dieser Bauform für ein Haus erfüllt werden müssen. Sogar die vorgesehenen Wärmeschutzmaßnahmen werden detailliert aufgelistet, bis hin zur genauen Stärke der Mineralwolle. Die Baubeschreibung scheint auf zunächst und für den den normalen Bauherren seriös, weil anscheinend detailliert! Was der Bauherr aber nicht vermutet: Die in der Baubeschreibung aufgelistete Stärke der Mineralwolle reicht bei weitem nicht aus, um den Niedrigenergiestandard auch in der Tat zu erreichen! Diese Baubeschreibung ist also alles andere als komplett.
Die Angelegenheit ist vertrackt, denn obwohl sich der Bauunternehmer in diesem Fall zum Bau eines "Niedrigenergiehauses" vertraglich gebunden hat, hat er zur gleichen Zeit genaue Materialstärken bei der Wärmedämmung festgelegt. Wünscht der Bauherr nun eine Nachbesserung bei der Dämmung, so kann der Bauunternehmer dafür auch mehr Geld fordern.
Urteil des BGH stärkt die Position von Bauherren
Aus diesem Grund ist es klüger, sich schon vor Vertragsunterzeichnung aufklären zu lassen. Unabhängige Bauexperten empfehlen, sich bei Bauverträgen stets nur auf eine eindeutige Qualitätsbeschreibung zu beschränken, in diesem Beispiel das "Niedrigenergiehaus". Dann ist die Baufirma vertraglich in der Pflicht und muss alle Vorkehrungen treffen, um die existierenden Standards auch in der Tat zu erfüllen. Demgemäß urteilte übrigens auch der Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 350/96 vom 16.07.98). Sollte der Bauherr trotz der Bestellung eines Niedrigenergiehauses einige Qualitäten präzise beschreiben wollen, so raten unabhängige Fachleute, vor jede wärmetechnische Qualitätsangabe das Wort "mindestens" zu setzen. Dann ist das Bauunternehmen verpflichtet, fürs gleiche Geld mehr zu liefern, wenn der Wärmeschutznachweis dies erfordert.
Dies ist nur ein Beispiel, wie Bauherren mit einer schlechten Baubeschreibung in Probleme geführt werden. Um solche Problematiken und am Ende kostspieligen Reinfälle zu verhindern, sollten Bauherren rechtzeitig und vor Vertragsunterzeichnung einen versierten Sachverständigen einschalten und von ihm den Bauvertrag inklusive Baubeschreibung genau analysieren lassen.
Fachkundige Hilfestellungen für Bauherren in Weil am Rhein
Weil am Rhein ist eine südbadische Stadt im äußersten Südwesten Deutschlands in der unmittelbaren Nähe zum Dreiländereck von der Schweiz, Deutschland und Frankreich. Weil am Rhein findet man genauer gesagt im Osten in der Rheinebene am Rande des Tüllinger Bergs und zieht sich im Westen bis hin zum Rhein. Die besondere Lage zwischen dem Rhein und den Ausläufern des Schwarzwaldes beschert ein äußerst südländisches Klima und sorgt für excellente Voraussetzungen für den Weinanbau. Der höchste Ort der Stadt befindet sich knapp unterhalb der Spitze des Tüllinger Bergs auf um und bei 455 Meter über Null.
Nach Lörrach und Rheinfelden (Baden) ist Weil am Rhein die drittgrößte Stadt im Landkreis Lörrach. Weil am Rhein ist eine klassische Grenz-, Eisenbahner- und Zollstadt. Sie ist ein direkt angrenzender Vorort der eidgenössischen Großstadt Basel und somit Teil der trinationalen Agglomeration Basel mit um und bei 830.000 Menschen als auch Teil der Metropolregion Basel mit knapp 1,3 Mio. Bewohnern.
Wissenswertes über Weil am Rhein
Folgende Kommunen sind Nachbarn von Weil am Rhein: Efringen-Kirchen, Binzen, die Stadt Lörrach und Eimeldingen im Kreis Lörrach.
Diese Gebiete bilden die Verwaltungsbezirke von Weil am Rhein
Die Fläche der Stadt Weil am Rhein besteht aus der Kernstadt, die sich von der schweizerischen Grenze bei Riehen östlich über Alt-Weil als längliches Gebilde längs der Hauptstraße und über die Leopoldshöhe westlich erstreckt, sowie im Süden der Kernstadt befindlichen Stadtteil Otterbach und im Westen vom Rhein befindlichen Gebiet Friedlingen. Ferner die eingegliederten Gemeinden Märkt, Ötlingen und Haltingen. Otterbach und Friedlingen sind heute auch Stadtteile von Weil am Rhein. Zu einigen wenigen Stadtteilen rechnet man weitere Wohnbezirke mit eigenständigen Namen und zumeist wenigen Einwohnerzahlen wie beispielsweise der "Luisenhof" in Ötlingen oder "Hupfer" in Haltingen. Im Umfeld des Rathauses östlich des Bahnhofs Weil am Rhein möchte die Stadtverwaltung seit einigen Jahren durch umfangreiche Designideen eine Form von Stadtzentrum zu erreichen.
Baukontrolle in Weil am Rhein
Unser Bauherren-Beratungsbüro in Bernau ist für Eigenheimbesitzer auch in
Emmendingen,
Lörrach,
Waldshut-Tiengen,
Breisach zuständig. Als Bauberater steht Ihnen Marc Ellinger zur Seite. Er ist Bauingenieur aus Leidenschaft und verfügt über eine lange Praxiserfahrung in der Bauleitung, Projektentwicklung und Projektkoordination bzw. als Sachverständiger. Die aus seiner Berufung als Sachverständiger sowie in vielen Fortbildungen gewonnenen Fachkenntnisse versetzen ihn in die Lage, als
Bausachverständiger anfallende Vorfälle beim Neubau oder Immobilienkauf versiert anzugehen, private Bauherren oder Hauskäufer in Freiburg fachlich umfassend zu beraten und sie vor Fehlentscheidungen und Nachteilen zu beschützen.